IHK Thurgau
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Das Sekretariat der International Chamber of Commerce, Paris, hat mitgeteilt, dass die Abfertigung der Wiederausfuhr aus den USA für Flugreisende aufgrund wiederholt auftretender Schwierigkeiten neu geregelt wurde.
Nach bisheriger Regelung mussten Carnet ATA stets auf dem letzten Flughafen vor Verlassen des US-Territoriums zur Wiederausfuhr abgefertigt werden. Dies war oft unmöglich, da
Aufgrund zahlreicher Beschwerden ausländischer Carnet-Inhaber und Garantieorganisationen haben die US-Zollbehörden an alle US-Zollstellen ein Memorandum erlassen. Demzufolge werden ausländische Carnet ATA künftig an demjenigen US-Flughafen gelöscht, wo die Carnet-Ware letztmals verfügbar ist, bevor sie für den internationalen Flug eingecheckt wird. Weitere Informationen finden sich unter der Website der US-Garantieorganisation: http://www.uscib.org/index.asp?documentID=1675 (Punkt 25, fast am Ende der Seite).