IHK Thurgau
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Unternehmen mit dem Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten geniessen Erleichterungen im Güterverkehr.
Der Bundesrat hat eine Änderung der Zollverordnung verabschiedet. Demnach kann die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) ab 1. Januar 2010 den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO-Authorised Economic Operator) verleihen. Unternehmen, die die Zulassungskriterien erfüllen, gelten als risikoarm und werden weniger kontrolliert als andere Wirtschaftsbeteiligte, wie das Eidgenössische Finanzdepartement mitteilt.
Der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten kann Unternehmen und Personen erteilt werden, die im schweizerischen Handelsregister bzw. im liechtensteinischen Öffentlichkeitsregister eingetragen sind. Voraussetzung dafür ist, dass sie bezüglich Sicherheit der internationalen Lieferkette als zuverlässig gelten.
Die Zulassungskriterien umfassen:
* die bisherige Einhaltung der Zollvorschriften,
* ein System zur Führung der Geschäftsbücher und bei Bedarf der Beförderungsunterlagen, das geeignete sicherheitsrelevante Zollkontrollen ermöglicht,
* die nachweisliche Zahlungsfähigkeit,
* geeignete Sicherheitsstandards.
Dass die Sicherheitsstandards genügen, kann mit einem international anerkannten Sicherheitszeugnis oder Zertifikat nachgewiesen werden. Den zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten werden Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen gewährt. Sie haben zum Beispiel weniger Sicherheitsdaten bei der summarischen Eingangs- und Ausgangsanmeldung anzugeben. Zudem werden die Waren und Unterlagen seltener geprüft als bei anderen Wirtschaftsbeteiligten. Werden Kontrollen angeordnet, wird der AEO bevorzugt behandelt. Er kann zudem im Voraus über die geplante Kontrolle informiert werden.
Pilotphase im zweiten Quartal 2010
In einer ersten Phase wird die EZV verschiedene Pilotfirmen zertifizieren, um das interne und externe Verfahren sowie den Fragebogen für die Selbstbewertung zu testen. Nach der Auswertung der Pilotphase, voraussichtlich im zweiten Quartal 2010, werden Fragebogen und alle weiteren Unterlagen auf der Webseite der EZV aufgeschaltet. Das Verfahren wird zudem für alle interessierten Wirtschaftsbeteiligten geöffnet.
Der AEO-Status ist eine Auswirkung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr und über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen. Das Abkommen wurde am 25. Juni 2009 unterzeichnet und wird seit dem 1. Juli 2009 vorläufig angewendet.