IHK Thurgau
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Die unsinnige Kautionspflicht im Kanton Baselland befindet sich nach einem ersten Gerichtsentscheid in der Schwebe.
Die im Ausbaugewerbe in Baselland geltende Kautionspflicht für Handwerker ist wieder in der Schwebe: Das Kantonsgericht hat einer Beschwerde eines Branchenverbands aus der badischen Nachbarschaft aufschiebende Wirkung erteilt. Der Fachverband Ausbau und Fassade Baden hatte Beschwerde gegen die seit April geltende Kautionspflicht geführt. Dieser sei aufschiebende Wirkung zugestanden worden, wurde beim Kantonsgericht bestätigt. In der Sache entscheiden will das Gericht am 28. Oktober.
Die Kautionspflicht soll Druck auf die Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrags durch ausländische Betriebe machen: Wenn diese im Baselbiet arbeiten wollen, müssen sie 20'000 Franken hinterlegen. Wegen der Rechtsgleichheit gilt die Pflicht auch für Baselbieter Firmen. Vor allem von deutschern Betrieben wurde die in der Schweiz erstmals eingeführte Regelung heftig kritisiert.