IHK - Industrie- und Handelskammer Thurgau

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Aktuellste Meldung

07.02.2012:
Carnet ATA: Neue Regelung bei Wiederausfuhr aus den USA
Das Sekretariat der International Chamber of Commerce, Paris, hat mitgeteilt, dass die Abfertigung der Wiederausfuhr aus den USA für Flugreisende aufgrund wiederholt auftretender Schwierigkeiten neu geregelt wurde.

(Details)

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Arbeitgeber und Ärzte verbessern Zusammenarbeit

Die Ärzte und die Wirtschaftverbände im Kanton Thurgau haben ein neues Arztzeugnis erarbeitet, das eine präzisere Beurteilung der Arbeitsfähigkeit bei Krankheit und Unfall ermöglicht. Auf diese Weise sollen Absenzen reduziert und die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess verbessert werden.

Arbeitgeber und Ärzte verbessern Zusammenarbeit

Das bisherige einfache Arztzeugnis hat bei Arbeitgebern, Ärzten und Arbeitnehmenden immer wieder Fragen aufgeworfen. Dem Arzt fehlten die Grundlagen, um bei Krankheit oder Unfall des Patienten angeben zu können, welche Tätigkeiten noch ausgeführt werden können und welche nicht. Die Ärztegesellschaft des Kantons Thurgau, die Industrie- und Handelskammer Thurgau und der Thurgauer Gewerbeverband verfolgen gemeinsam das Ziel, den Arbeitnehmenden bei Krankheit und Unfall eine rasche und gesicherte Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess zu ermöglichen.

Nach dem Vorbild im St. Galler Rheintal wurden folgende Dokumente erarbeitet:

  • eine Zusammenarbeitsvereinbarung
  • eine Arbeitsplatzbeschreibung
  • ein einfaches Arztzeugnis in neuer Form
  • ein detailliertes Arztzeugnis 

Die Mitglieder der Ärztegesellschaft erklären sich bereit, auf Anfrage des Arbeitgebenden und mit Zustimmung des Patienten beziehungsweise der Patientin ein detailliertes Arztzeugnis zu erstellen. Das detaillierte Arztzeugnis ist nicht für Bagatellfälle, sondern für komplexere Situationen vorgesehen. Es wird vom Arzt nur dann ausgefüllt, wenn der Arbeitgeber es anfordert und dem Arzt als Entscheidungsgrundlage eine Arbeitsplatzbeschreibung mitliefert.

Es hält zusätzlich fest, welche Tätigkeiten nicht ausgeführt werden können, beziehungsweise welche noch möglich sind. Zudem gibt der Arzt an, ob seine Beurteilung sich auf objektivierbare Befunde oder auf subjektive Patientenangaben stützt. Weiter enthält es das Datum der nächsten Arztkonsultation, sowie eine Prognose, ab welchem Datum die Arbeitsfähigkeit präziser beurteilt werden kann. Die Kosten für dieses Zeugnis betragen CHF 60. Sie werden vom Arbeitgebenden getragen.

Das Formular für die Arbeitsplatzbeschreibung steht hier kostenlos zur Verfügung (siehe unten).

(Bild: Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen Ärzten und Arbeitgebern am 8. April 2010 in Frauenfeld: Peter A. Schifferle, Präsident der IHK Thurgau, Dr. med. Alexander von Weymarn, Präsident der Ärztegesellschaft des Kantons Thurgau, und Peter Schütz, Präsident des Thurgauer Gewerbeverbandes. Bild: Mario Gaccioli)



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