IHK - Industrie- und Handelskammer Thurgau

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07.02.2012:
Carnet ATA: Neue Regelung bei Wiederausfuhr aus den USA
Das Sekretariat der International Chamber of Commerce, Paris, hat mitgeteilt, dass die Abfertigung der Wiederausfuhr aus den USA für Flugreisende aufgrund wiederholt auftretender Schwierigkeiten neu geregelt wurde.

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IHK Thurgau bedauert Nein zur Steuergesetzrevision

Die Stimmberechtigten des Kantons Thurgau haben die Steuergesetzrevision und damit die Einführung eines Einheitssteuersatzes mit 54,7 Prozent Nein-Stimmen verworfen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Thurgau bedauert diesen Entscheid.

Die Gründe für das Nein sind vielschichtig. Neben dem Einheitssteuersatz wurden auch diverse Nebenaspekte der Steuergesetzrevision kontrovers diskutiert. Mit dem negativen Volksentscheid bleiben die strukturellen Mängel des kantonalen Steuergesetzes bestehen. Der dringend nötige konjunkturelle Impuls kommt nicht rechtzeitig. Weiter können wesentliche Verbesserungen aus dem Bundesrecht nicht umgesetzt werden. Als Folge davon bleibt der Kanton Thurgau bei der Besteuerung natürlicher Personen mit mittleren und hohen Einkommen unattraktiv. Es muss befürchtet werden, dass die Ablehnung zur Abwanderung von wertvollem Steuersubstrat führt und den Zuzug guter Steuerzahlerinnen und Steuerzahler hemmt.

Der Grosse Rat wird nun eine Senkung des Staatssteuerfusses beschliessen. Um eine flächendeckende Wirkung zu erreichen, sind auch Steuersenkungen in den 80 Politischen Gemeinden, den rund 90 Schul- und rund 120 Kirchgemeinden nötig. Eine solche Steuersenkungsrunde wird allerdings wesentlich weniger zur steuerlichen Attraktivität des Kantons beitragen, als dies mit der Einführung des Einheitssatzes der Fall gewesen wäre. Eine weitere Steuergesetzrevision zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben ist unumgänglich. Gleichzeitig müssen auch die gravierenden strukturellen Mängel des heutigen Steuergesetzes behoben werden.

Die IHK Thurgau bedauert weiter das Nein zu einem zentralen Zivilstandsamt und begrüsst die Ablehnung des Bundesbeschlusses über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze im Kanton Thurgau. Gesamtschweizerisch wurde die Vorlage allerdings angenommen.

 



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