IHK Thurgau
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Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Thurgau befürwortet die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, über die am 26. September 2010 abgestimmt wird.
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) muss saniert werden. Abgestimmt wird über eine ausgewogene Vorlage, indem die Lohnabzüge von 2,0 auf 2,2 moderat erhöht und einzelne Leistungen gezielt gekürzt werden. Besserverdienende werden zusätzlich zu einem Solidaritätsbeitrag verpflichtet. Bei einem Nein zur Vorlage wird der Bundesrat die Lohnabzüge stärker, nämlich von 2,0 auf 2,5 Prozent, erhöhen. Das Solidaritätsprozent wird auch bei einem Nein wirksam.
Nach Ansicht der IHK Thurgau liegt die Zustimmung zur Vorlage sowohl im Interesse der Unternehmen als auch der Arbeitnehmenden. Die aktuelle Euroschwäche stellt eine grosse Herausforderung für unsere Wirtschaft dar. Es gilt, mit einem Ja zur Vorlage höhere Lohnnebenkosten und damit eine sinkende Wettbewerbsfähigkeit zu verhindern. Ein Ja bedeutet zudem mehr Geld im Portemonnaie der Arbeitnehmenden und damit mehr Kaufkraft.
Die Leistungskürzungen sind sozialverträglich. Die Grundleistungen der Versicherung bleiben erhalten. Beitragszeit und Bezugsdauer werden mit der Revision besser in Einklang gebracht. Und bei Personen ohne Kinder werden in einzelnen Fällen die Wartezeiten verlängert.