IHK Thurgau
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Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Thurgau lehnt die befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV) durch die Anhebung der Mehrwertsteuersätze ab und befürwortet die Schaffung eines einzigen Zivilstandsamtes im Kanton Thurgau.
Der Vorstand der IHK Thurgau hat Parolen zu den Volksabstimmungen vom 27. September und vom 29. November 2009 gefasst. Zur befristeten IV-Zusatzfinanzierung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze hat er die Nein-Parole beschlossen. Ein gesundes finanzielles Fundament für die IV betrachtet er als unerlässlich. Eine nachhaltige Sanierung soll deshalb unverzüglich an die Hand genommen werden. Mit dem jetzt vorliegenden Bundesbeschluss wird diese Sanierung jedoch auf die lange Bank geschoben.
Ja zu den beiden kantonalen Vorlagen
Mit der Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch wird im Kanton Thurgau die Grundlage für die Neuorganisation des Zivilstandswesens geschaffen. Die Bildung eines Zivilstandsamtes in Weinfelden verspricht schlanke und effiziente Strukturen. Ein Amt pro Bezirk würde dagegen zu Kleinstorganisationen mit Stellvertretungsproblemen führen. Bereits früher hat der Vorstand die Ja-Parole zum neuen kantonalen Steuergesetz gefasst. Diese Vorlage erhöht die Attraktivität des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Thurgau. Sie sorgt dafür, dass die guten Steuerzahler dem Kanton treu bleiben. Insgesamt ist sie ausgewogen und fair.
Gegen ein Rüstungsexport-Verbot
Die IHK Thurgau lehnt weiter die Volksinitiative "Für ein Verbot von Kriegsmaterialexporten" vehement ab. Könnte die Schweiz keine Rüstungsgüter mehr exportieren, wären 10'000 Arbeitsplätze und über 550 Firmen in Gefahr. Die Volksabstimmung findet am 29. November 2009 statt. (ihk)