IHK Thurgau
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Der Vorstand der Industrie- und Handelskammer (IHK) Thurgau unterstützt die Neueinteilung der Bezirke im Kanton Thurgau, über die am 29. November 2009 abgestimmt wird.
Die Bezirke im Kanton Thurgau haben künftig drei Funktionen: Sie sind Gerichtskreis, Wahlkreis und Zivilstandskreis. Aus der Sicht der Wirtschaft interessiert in erster Linie die Funktion als Gerichtskreis. Die heutige Lösung mit nebenamtlich besetzten erstinstanzlichen Gerichten und mangelnder Erreichbarkeit ist unbefriedigend. Die Tatsache, dass Richter gleichzeitig als Anwälte tätig sind, schadet zudem dem Ansehen der Thurgauer Justiz. Durch die Neueinteilung der Bezirke erreichen die Gerichte eine vernünftige Grösse, die eine Besetzung mit vollamtlichen Richtern zulässt. Die stete Erreichbarkeit, Stellvertretungen, das Laienrichtertum sowie rasche und einfache Verfahren werden damit gewährleistet. Ein Ja zur Bezirksreform bedeutet eine Stärkung von leistungsfähigen dezentralen Strukturen.
Nein zur Zerstörung von Arbeitsplätzen
Entschieden abgelehnt wird von der IHK Thurgau die Volksinitiative "Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten". Der Kanton Thurgau wäre zusammen mit den Kantonen Nidwalden und Zürich von einem Exportverbot für Rüstungsgüter besonders stark betroffen. Wertvolle Arbeits- und Ausbildungsplätze würden ins Ausland verlagert. Eine Annahme der Verbotsinitiative hätte zur Folge, dass es im Thurgau mehr Arbeitslose gibt und wertvolles industrielles Know-how verloren geht. Die Exportverbots-Initiative sieht für die mutwillig zerstörten Arbeitsplätze Übergangshilfen in Form von Steuergeldern vor. Bei dieser Zwangskonversion von Rüstungsarbeitsplätzen in zivile Arbeitsplätze handelt es sich jedoch um eine Illusion. Es wird für die betroffenen Firmen nicht möglich sein, innert nützlicher Frist zivile Märkte aufzubauen. (ihk.)