IHK Thurgau
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Die IHK Thurgau hat mit Befriedigung vom Bericht der vorberatenden Kommission zur Steuergesetzrevision 2010 Kenntnis genommen.
Die Kommission hat eine sehr gründliche Arbeit geleistet und die Vorlage der Regierung wesentlich modifiziert. Diese Modifikationen betreffen insbesondere folgende Punkte:
• Es gibt grundsätzlich eine Steuerentlastung für alle Steuerpflichtigen.
• Der proportionale Steuertarif wird angehoben.
• In einer Übergangsphase gilt ein Zweistufentarif.
• Die Sozialabzüge für gutsituierte Steuerpflichtige werden reduziert.
• Die finanziellen Mindereinnahmen der Gemeinden werden abgefedert.
Die Vorschläge der vorberatenden Kommission kommen insbesondere den Gemeinden entgegen. Die Gemeinden sollten sich nun vorbehaltlos hinter die Vorlage stellen können.
Der Kanton Thurgau ist bereits heute für Steuerpflichtige mit tiefen Einkommen att-raktiv. Wenig attraktiv ist er für Steuerpflichtige mit mittleren und hohen Einkommen und hier insbesondere für die Alleinstehenden. Kaderleute von Thurgauer Firmen verfügen deshalb häufig über einen ausserkantonalen Wohnsitz. Weiter besteht die Gefahr der Abwanderung von gutsituierten Steuerpflichtigen. Die Vorschläge der vorberatenden Kommission bringen gegenüber dem Vorschlag der Regierung eine geringere Entlastung für die gut situierten Steuerpflichtigen, die weit überdurch-schnittlich zum Steuersubstrat beitragen. Dies wird bedauert. In ihrer Gesamtheit wird die Fassung der vorberatenden Kommission jedoch positiv beurteilt und unterstützt.