IHK Thurgau
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Am 1. Juli 2010 ist das neue Produktesicherheitsgesetz in Kraft getreten. Es wurde ein Internetportal mit Informationen eingerichtet.
Das neue Gesetz weist das gleiche Schutzniveau auf wie die EG-Richtlinie über die Allgemeine Produktsicherheit. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO und das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen BFK bieten ein Internetportal mit Informationen für Hersteller und Importeure von Produkten und für ratsuchende Konsumenten an.
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Produktesicherheitsgesetzes (PrSG) und der dazugehörenden Verordnung am 1. Juli 2010 bietet das Internetportal www.produktsicherheit.admin.ch eine erste Orientierung über allgemeine Aspekte des PrSG. Zudem werden weitere Informationen zu den spezialrechtlichen Sicherheitsvorschriften für Produkte sowie den für die Marktüberwachung zuständigen Stellen des Bundes angeboten. Diese sind jeweils in ihrem Produktbereich für den Vollzug des Produktesicherheitsgesetzes verantwortlich und nehmen in ihrem Bereich Meldungen über gefährliche Produkte entgegen.