IHK Thurgau
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Die Beglaubigung von Exportdokumenten durch arabische Konsulate und Botschaften entfällt.
Lieferscheine und Ursprungszertifikate zur Wareneinfuhr nach Saudi-Arabien müssen nicht mehr vorgängig durch arabische Konsulate oder Botschaften beglaubigt werden. Gemäss einer Mitteilung des saudischen Generalkonsulates in Genf genügt neu eine Beglaubigung durch die Industrie- und Handelskammer derjenigen Stadt oder Region, in welcher der Kauf und Versand der nach Saudi-Arabien ausgeführten Ware getätigt wurden.