IHK Thurgau
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Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen ist ab dem 1. Mai 2010 auch für den Kanton Thurgau verbindlich.
Die neuen Vorschriften sehen vor, dass ab dem 1. Mai 2010 alle geschlossenen Räume rauchfrei sein müssen, die mehreren Personen dauernd oder vorübergehend als Arbeitsplatz dienen. Es handelt sich demnach um Mehrarbeitsplätze, Gänge, Cafeterias, Fahrzeuge, Sitzungszimmer usw. Ebenfalls rauchfrei sind ab diesem Datum alle geschlossenen Räume, die öffentlich zugänglich sind. Nicht mehr geraucht werden darf demnach in öffentlichen Verwaltungsgebäuden, Einkaufszentren, Schulen, Kinos, Sportanlagen, Restaurants usw. Den Raucherinnen und Rauchern können Raucherräume, die mit einer ausreichenden Belüftung ausgestattet sind, zur Verfügung gestellt werden. Für die Umsetzung und Kontrolle sind die Gemeinden zuständig. Das Departement frü Finanzen und Soziales des Kantons Thurgau hat ein Merkblatt erarbeitet. Das Merkblatt findet sich unter http://www.dfs.tg.ch, Rubrik Passivrauchen.