IHK Thurgau
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Die Unternehmer/innen Otto Ineichen, Karin Lenzlinger, Pierre Esseiva und Peter Spuhler haben an der heutigen Medienkonferenz die Wichtigkeit der ALV-Revision aus Sicht der Unternehmen erläutert.
Ein Nein hätte noch höhere Lohnabzüge zur Folge, die einerseits die Kaufkraft der Bevölkerung schmälern, andererseits aber auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen reduzieren würden. Zudem werden die Probleme der ALV mit der von den Gewerkschaften geforderten Aufhebung der Plafonierung der Beiträge nicht gelöst. Die Schweiz benötigt eine funktionsfähige Arbeitslosenversicherung. Der Standortvorteil, den die Schweiz durch eine flexible und liberale Arbeitsmarktordnung erlangt hat, muss erhalten bleiben. Die Unternehmer/innen setzen sich deshalb für die Annahme der ALV-Revision am 26. September 2010 ein.
Die Vorlage sieht neben Einsparungen eine Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte sowie die Wiedereinführung des Solidaritätsprozentes vor. Die Unternehmer/innen betonen, dass dieser gefundene Kompromiss von der Weitsicht der Sozialpartner zeuge. Wird die Revision hingegen nicht angenommen, werden Arbeitgeber und Arbeitnehmende mit höheren Lohnbeiträgen belastet. Der Bundesrat hat bereits am 30. Juni beschlossen, im Falle einer Ablehnung der Revision die Lohnabzüge für die ALV aufgrund der erreichten Schuldenobergrenze (6,7 Mrd. Franken) ab 2011 um 0,5 Prozentpunkte zu erhöhen. Dies wäre Gift für die Schweizer Wirtschaft. Umso mehr, als im nächsten Jahr auch die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte und die Beiträge der Erwerbsersatzordnug um 0,2 Prozentpunkte steigen werden. Die Kaufkraft der Bevölkerung würde sinken und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen würde sich reduzieren.
Otto Ineichen, Unternehmer und Nationalrat, führte an der Medienkonferenz weiter aus: «Die Behauptung der Gewerkschaften, wonach mit einer Deplafonierung die Finanzprobleme voll gelöst werden könnten, ist falsch.» Gemäss dieser Rechnung brächte eine vollständige Deplafonierung 550 Mio. Franken. Da die Revision aber das Solidaritätsprozent mit einem Effekt von 170 Mio. Franken bereits enthält, würden die Gesamteinnahmen gemäss Ansatz der Gewerkschaften nicht um 550 Millionen steigen, sondern nur um 380 Mio. Franken. Ineichens Fazit: «Auch die neuen, aktualisierten Zahlen zeigen, dass mit der Deplafonierung das Finanzproblem der ALV nicht aus der Welt geschaffen werden kann.»
Auch Karin Lenzlinger, Chefin des im Innen- und Aussenausbau tätigen Familienunternehmens Lenzlinger & Söhne AG, sagte, dass die Aufwendungen auf alle Schultern gerecht und sozialverträglich zu verteilen sind. Ein Nein und die damit verbundenen höheren Lohnabzüge treffen vor allem tiefe und mittlere Einkommen. Für sie als Unternehmerin sei deshalb klar, dass die ALV nur ins Lot gebracht wird, wenn alle Betroffenen einen Beitrag leisten. «Die ALV-Leistungen werden damit auch für künftige Arbeitslose gesichert. Das ist für uns alle wichtig», sagte Karin Lenzlinger.
Dass die Revision sozialverträglich ist, betonte auch Pierre Esseiva, Direktor des in der elektrischen Verbindungstechnik und Automation tätigen Unternehmens Wago Contact: «Die schweizerische Arbeitslosenversicherung zeichnet sich aus durch exzellente Leistungen. Diese Leistungen werden von der Revision nicht bedroht.» Vielmehr sei die Koppelung von Bezugsdauer an Beitragszeit fair und werde auch international prakiziert.
Das betonte auch Nationalrat und Unternehmer Peter Spuhler (Stadler Rail): «Es kann nicht sein, dass jemand für ein Jahr einzahlt und für 1,5 Jahre Leistungen erhält. Das setzt einen falschen Anreiz. Dieser sowie weitere Fehlanreize werden mit der Revision beseitigt.» Im Weiteren sei es entscheidend, dass in der aktuellen wirtschaftlichen Lage die Lohnabzüge nicht um mehr als 0,2 Prozent erhöht werden. «Mit jeder Erhöhung der Lohnabzüge verlieren die Konsumenten, die weniger im Portemonnaie haben, und die Unternehmen im Export, die schon unter dem starken Franken zu leiden haben», so Spuhler.