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07.02.2012:
Carnet ATA: Neue Regelung bei Wiederausfuhr aus den USA
Das Sekretariat der International Chamber of Commerce, Paris, hat mitgeteilt, dass die Abfertigung der Wiederausfuhr aus den USA für Flugreisende aufgrund wiederholt auftretender Schwierigkeiten neu geregelt wurde.

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Arbeitslosenversicherung: Korrekturen nötig

Die Arbeitslosenversicherung soll zwar saniert werden. Es sind aber Korrekturen an der Revisionsvorlage nötig.

Damit die Arbeitslosenversicherung (ALV) finanziell gesunden und leistungsfähiger werden kann, schlägt der Schweizerische Arbeitgeberverband in der Vernehmlassung Korrekturen sowohl bei den Leistungen als auch bei den Beiträgen vor. Zudem sollen heutige Fehlanreize beseitigt werden.


Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist stark defizitär und wies Ende 2007 CHF 4,8 Mrd. Schulden aus. Deshalb hat das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement eine Vernehmlassung zur ALV-Revision durchgeführt. Um die Betriebsrechnung auszugleichen, wird im Entwurf vorgeschlagen, den Beitragssatz von 2 auf 2,2 % anzuheben. Um die Schulden abzubauen, soll der Beitrag befristet um weitere 0,2 % auf 2,4 % erhöht und ein "Solidaritätsprozent" erhoben werden. Gleichzeitig sollen mit der Revision Leistungskorrekturen mit Einsparungen von CHF 481 Mio. erfolgen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) nimmt dazu wie folgt Stellung:

- Der SAV setzt sich für einen freien Arbeitsmarkt ein und erachtet demgegenüber eine leistungsfähige, finanziell gesunde Arbeitslosenversicherung als notwendig.
- Der SAV unterstützt grundsätzlich die Absicht, im jetzigen Zeitpunkt die Revision des AVIG an die Hand zu nehmen und sowohl Beitrags- als insbesondere auch Leistungskorrekturen vorzunehmen sowie heute bestehende Fehlanreize zu beseitigen.
- Der SAV teilt die Ansicht, dass die falsche "Eichung" des Systems korrigiert und dieses auf neu 125 000 Personen auszurichten ist.
- Der SAV fordert eine Überprüfung und Aktualisierung des der Vorlage zugrunde liegenden (finanziellen) Mengengerüsts, nachdem das ALV-Ergebnis für 2007 schon über CHF 200 Mio. besser ausfallen wird, als in den Vernehmlassungsunterlagen angenommen.
- Der SAV verlangt, dass die Leistungskorrekturen verstärkt werden und das Sparpotential voll ausgeschöpft wird. Zur besseren Beurteilung möglicher Leistungskorrekturen bzw. Sparmassnahmen (Beitragszeitverlängerungen, gezielte Kürzungen der Bezugsdauern und Einführung von degressiven Taggeldern) sind verschiedene Varianten zu rechnen und mit ihren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zu evaluieren.


Der SAV schlägt unter Vorbehalt der geforderten Evaluation möglicher Leistungskorrekturen folgende Abstufung der Beitragszeiten und der Bezugsdauer vor:

- 260 Taggelder bei einer Beitragsdauer von 12 Monaten
- 400 Taggelder bei einer Beitragsdauer von 18 Monaten und
 ab dem 30. Altersjahr
- 520 Taggelder für über 55-Jährige und Invalide bei einer
 Beitragsdauer von 24 Monaten

Die Anhebung auf 640 Taggelder für Personen, die vier Jahre vor dem AHV-Alter arbeitslos werden, ist zu streichen.
Der SAV unterstützt die Vorschläge zur Elimination falscher Anreize (z.B. verlängerte Wartezeiten) gemäss Vernehmlassungsentwurf.
Sollte eine Beitragserhöhung unumgänglich sein, akzeptiert der SAV lediglich eine solche von insgesamt 0,2%. Damit soll zum einen eine ausgeglichene Betriebsrechnung erzielt und zum anderen ein Beitrag an den Schuldenabbau geleistet werden. Eine weitergehende Beitragserhöhung sowie insbesondere die Einführung des Solidaritätsprozents lehnt der SAV ab.


Der SAV lehnt die vorgeschlagene Flexibilitätsklausel, welche dem Bundesrat zusätzliche Kompetenzen für Beitragsveränderungen einräumen würde, klar ab. Die vollständige Vernehmlassungsantwort findet sich unter www.arbeitgeber.ch



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