IHK Thurgau
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Der Bundesrat hat praktisch zum letztmöglichen Zeitpunkt die Verordnung zum neuen Mehrwertsteuergesetz verabschiedet.
Die Verordnung tritt gleichzeitig mit dem neuen Gesetz auf den 1. Januar 2010 in Kraft. Die Verordnung ersetzt einen wesentlichen Teil der heutigen Publikationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Mit diesem Schritt soll die Mehrwertsteuer vereinfacht werden. Die Transparenz und die Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen Personen sollen erhöht werden.
Zu den wichtigsten Neuerungen des totalrevidierten Mehrwertsteuergesetzes (nMWSTG) gehören eine flexiblere Ausgestaltung der Gruppenbesteuerung, die Ausweitung des Vorsteuerabzugsrechts für steuerpflichtige Unternehmen, die Einführung eines fiktiven Vorsteuerabzugs oder die Ausweitung der einfachen Abrechnung mit Saldosteuersätzen. Diese und weitere Neuerungen werden in der neuen Mehrwertsteuerverordnung präzisiert. Die Verordnung erklärt unter anderem den Vorsteuerabzug auch bei vielen von der Steuer ausgenommenen Leistungen, die im Ausland erbracht werden, für zulässig. Sie präzisiert zudem den Anwendungsbereich des fiktiven Vorsteuerabzugs oder die Bemessungsgrundlage im Falle von Leistungen des Arbeitgebers an das Personal. Die Verordnung enthält weiter eine Definition von Subventionen, die im Einklang mit dem Subventionsgesetz steht. Die bisherige Verordnung wird per 31. Dezember 2009 aufgehoben.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens äusserte sich laut einer Mittteilung des Eidgenössischen Finanzdepartementes eine klare Mehrheit der Stellung nehmenden Kantone, Verbände und Parteien positiv zur neuen Verordnung. Die über 100 eingegangenen Stellungnahmen hätten nach Möglichkeit Berücksichtigung in der Verordnung gefunden.
Der erste Teil der Reform der MWST war vom Parlament im Juni 2009 verabschiedet worden. Der zweite Teil der Reform ist im Parlament noch hängig. Mit diesem zweiten Teil der Reform soll die MWST weiter vereinfacht werden. Je einfacher die MWST ausgestaltet ist, desto geringer fällt der administrative Aufwand für die rund 320'000 steuerpflichtigen Unternehmen aus.