IHK Thurgau
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Von neuen Massnahmen im Rahmen des Zollsicherheitsprogramms der EU ist die Schweiz nicht betroffen.
Im Rahmen des Zollsicherheitsprogramms der Europäischen Union wurde der Zollkodex umfassend geändert. Ziel ist eine Verbesserung der Risikoanalyse für Waren, die die EU-Grenzen überqueren. Es wird ein elektronisches System zum Austausch von Vorabinformationen zwischen Wirtschaftsbeteiligten und Zollbehörden für alle Waren eingeführt, die in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden. Neu besteht ab Anfang 2011 die Pflicht zur Abgabe einer summarischen Eingangs- und Ausgangsmeldung.
Im Warenverkehr mit der Schweiz ist eine summarische Ein- und Ausgangsmeldung nicht erforderlich, wie das Hauptzollamt Singen im Einvernehmen mit dem Hauptzollamt Lörrach mitteilt. Weitere Informationen und die Beantwortung der am häufigsten gestellten Fragen finden sich unter