IHK - Industrie- und Handelskammer Thurgau

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Aktuellste Meldung

10.05.2012:
77 Abstimmungsvorlagen zusätzlich
Zwei Studien verweisen auf negative Auswirkungen der AUNS-Initiative. Die AUNS-Initiative «Staatsverträge vors Volk» ist rechtlich unklar formuliert. Zu diesem Schluss kommen zwei wissenschaftliche Studien, die economiesuisse in Auftrag gegeben hat. Die Studien zeigen zudem, dass nach Annahme der Initiative mit einer Abstimmungsflut zu rechnen ist. So wären seit Mitte 2003 bis zu neun zusätzliche Vorlagen pro Jahr angefallen. Eine Vielzahl von Vorlagen pro Abstimmungstermin beeinflusst die Informiertheit der Stimmenden negativ.
(Details)

Adresse

IHK Thurgau
Schmidstrasse 9
Postfach 396
8570 Weinfelden

Tel 071 622 19 19
Fax 071 622 62 57

info@ihk-thurgau.ch
beglaubigung@ihk-thurgau.ch

Ursprungszeugnis und Beglaubigung am PC ausfüllen

Ursprungsbeglaubigungen basieren auf den autonomen / nationalen Ursprungsregeln und werden ausschliesslich von der jeweils zuständigen Handelskammer ausgestellt.

Ursprungszeugnisse können aus verschiedenen Gründen verlangt werden, so z.B. zur Kontrolle von Einfuhrkontingenten, Devisen- und Importvorschriften, als weiteres Dokument bei Akkreditivgeschäften usw. Hingegen wird durch die Vorlage eines Ursprungszeugnisses keine Zollfreiheit gewährt. In einigen Ländern (vorwiegend arabischen) wird neben einem Ursprungszeugnis auch eine beglaubigte Rechnung verlangt.

Neben Ursprungszeugnissen und Rechnungen beglaubigen wir auch andere Dokumente und Atteste wie Visa-Anträge, Handelsregisterauszüge, Verträge usw.

Auskünfte über Vorschriften und Angaben, welche Dokumente Sie beilegen müssen um eine Beglaubigung zu erlangen, erteilt Ihnen unser Beglaubigungsdienst unter Tel. 071/ 622 19 19

Nutzen Sie die Möglichkeit, die Formulare für das Beglaubigungsgesuch (BG) und das Ursprungszeugnis (UZ) als PDF-Datei zu beziehen. Sie benötigen dazu eine aktuelle Acrobat Reader Version.

Beginnen Sie mit dem Beglaubigungsgesuch. Über die Tabulator-Taste gelangen Sie von Feld zu Feld. Die gelb markierten Felder sind zwingend auszufüllen.

Im Ursprungszeugnis können Sie keine Veränderungen der Eintragungen vornehmen. Diese werden automatisch vom Beglaubigungsgesuch übernommen. Überprüfen Sie die Darstellung auf dem Ursprungszeugnis bevor Sie den Ausdruck starten.

Senden Sie uns Ihren Originalausdruck auf weissem Papier zu. Sie erhalten die beglaubigten Ursprungszeugnisse in gewohntem Grün von uns zurück. Das Beglaubigungsgesuch vervollständigen Sie zudem mit Firmenstempel und Unterschrift.

Um ein Ursprungszeugnis beglaubigen zu können, muss dieses zusammen mit dem Beglaubigungsgesuch, einer Kopie der Exportrechnung und einem frankierten Retourcouvert an die IHK-Thurgau gesendet werden. Für Handelswaren müssen Sie uns zwingend einen entsprechenden Ursprungsnachweis vorlegen. Muss die Handelsrechnung ebenfalls beglaubigt werden, unbedingt genügend Kopien einsenden.

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen ausgefüllten PDF-Formulare nicht gespeichert werden können. Warten Sie also mit dem Schliessen der Formulare bis Sie den definitiven Ausdruck haben. Erstellen Sie für sich eine Kopie.

Kosten: Wir erheben pro elektronisch ausgestelltes Beglaubigungsgesuch einen Zuschlag von Fr. 3.00 auf die ordentlichen Gebühren.


Download

Beglaubigungsgesuch (PDF, 79KB)
Thurgau