IHK Thurgau
Schmidstrasse 9
Postfach 396
8570 Weinfelden
Tel 071 622 19 19
Fax 071 622 62 57
Das „Carnet ATA“ ist ein internationales Dokument für die vorübergehende abgabenfreie Einfuhr von Gebrauchsgütern. Mit einem „Carnet ATA" werden die schweizerischen und ausländischen Zollformalitäten mit einem Formular erledigt. Der Bezug des „Carnet ATA" erfolgt bei den Industrie- und Handelskammern und entbindet den Inhaber bei einem Grenzübertritt von allen Sicherheitsleistungen. In der Schweiz informieren die Industrie- und Handelskammern über die Bedingungen für den Erhalt eines Carnet, siehe
http://www.cci.ch/
Das „Carnet ATA“ kann für mehrere Grenzübertritte verwendet werden und ist ein Jahr gültig. Anstelle von nationalen Zollpapieren kann das „Carnet ATA" für die Ein-, Aus- und Durchfuhr verwendet werden. Der Vorteil ist eine rasche Grenzabfertigung. Das „Carnet ATA" hat ein einheitliches Erscheinungsbild bei allen Vertragsparteien des Übereinkommens vom 26. Juni 1990 über die vorübergehende Verwendung (sog. Istanbuler Übereinkommen). Es ist in mehr als 60 Ländern anwendbar.
Bei der Eröffnung des „Carnet ATA“ muss die zweifelsfreie Warenbezeichnung (Deckblatt-Rückseite) vorhanden sein. Der Inhaber des „Carnet ATA" hat stets die Möglichkeit, die Waren wieder ins Zollinland zu bringen.
Die Verwendung des „Carnet ATA“ findet Anwendung auf Gebrauchsgüter nicht aber auf Verbrauchsgüter. Die Ware muss unverändert wieder eingeführt werden, Reparaturen sind mit einem Carnet ATA daher nicht möglich! Die wichtigsten Anwendungsbereiche für die Ausstellung eines „Carnet ATA“ sind:
Dieser Anwendungsbereich wird jedoch in den einzelnen Vertragsparteien unterschiedlich ausgelegt. So ist in der Schweiz die Verwendung eines „Carnet ATA“ bei Mietgeschäften nicht gestattet.
Alle Firmen, Betriebsstätten oder Privatperson mit Sitz bzw. Wohnsitz im Kanton Thurgau können bei der IHK Thurgau ein Carnet ATA beantragen am einfachsten geht dies über die Webapplikation:
http://www.ataswiss.ch/
Auf dieser Webseite finden Sie weitere Informationen rund um das Carnet ATA, Anleitungen, Tipps & Tricks
Falls Sie sich in dieser Webapplikation oder allgemein im Internet nicht zurechtfinden sollten, so können Sie die Carnet Formulare auch manuell beantragen. Sie müssen die Dokumente dann allerdings von Hand, Computer oder Schreibmaschine ausfüllen und das Carnet der Handelskammer zur Erstellung einreichen. Diese Variante ist mit höheren Kosten verbunden, beachten Sie hierfür unseren Gebührentarif ab 2011.
Die ausstellende Handelskammer funktioniert gegenüber den ausländischen Zollbehörden als Bürge. Als Absicherung der Risiken, die sich für die IHK Thurgau aus dieser Verpflichtung ergeben, wird vom Carnet-Inhaber eine Sicherstellung (Kautionsmerkblatt) verlangt!
http://www.ezv.admin.ch/dienstleistungen/01808/index.html?lang=de