IHK Thurgau
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Bei Geschäftsreisen ins europäische Ausland bezahlen schweizerische Unternehmungen auf zahlreichen Leistungen (Hotelübernachtungen, Restaurantkosten, Repräsentationskosten, Reisekosten, Ausstellungskosten, etc.) immer auch ausländische Mehrwertsteuer. Diese kann grundsätzlich zurückgefordert werden. Bereits ab einem Spesenvolumen von umgerechnet ca. CHF 10'000.- pro Jahr (MWST CHF 1'500.-) lohnt sich der Aufwand. Das Verfahren ist für viele Firmen aber umständlich und es dauert teilweise lange bis zur Rückerstattung.
Cash Back VAT Reclaim AG ist seit der Gründung im Jahre 1991 führend im Bereich der ausländischen MWST-Rückforderung. Das erfahrene Team hat seit anhin für mehr als 1'000 Schweizer Unternehmen erfolgreich die im Ausland bezahlte MWST auf Dienstleistungen zurückgefordert.
Der umfassende MWST-Rückforderungs-Service bietet Ihnen die folgenden Arbeitsleistungen:Für die jeweiligen Rückforderungsanträge gelten verschiedene Fristen. Eine Übersicht, welche Anträge wann einzureichen sind, finden Sie unter www.cashback.ch.
Die IHK Thurgau hat mit der Firma Cash Back VAT Reclaim AG eine Kooperationsvereinbarung getroffen. Die Mitglieder der Handelskammer erhalten eine Reduktion auf die erste Jahresgebühr. Um in den Genuss der Vorzugskonditionen zu kommen, ist auf die Mitgliedschaft bei der IHK Thurgau hinzuweisen.
Cash Back VAT Reclaim AG hat weltweit über 30 Partnerfirmen und arbeitet professionell und kompetent. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt mit Cash Back VAT Reclaim AG in Verbindung zu setzen:
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