IHK - Industrie- und Handelskammer Thurgau

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10.05.2012:
77 Abstimmungsvorlagen zusätzlich
Zwei Studien verweisen auf negative Auswirkungen der AUNS-Initiative. Die AUNS-Initiative «Staatsverträge vors Volk» ist rechtlich unklar formuliert. Zu diesem Schluss kommen zwei wissenschaftliche Studien, die economiesuisse in Auftrag gegeben hat. Die Studien zeigen zudem, dass nach Annahme der Initiative mit einer Abstimmungsflut zu rechnen ist. So wären seit Mitte 2003 bis zu neun zusätzliche Vorlagen pro Jahr angefallen. Eine Vielzahl von Vorlagen pro Abstimmungstermin beeinflusst die Informiertheit der Stimmenden negativ.
(Details)

Adresse

IHK Thurgau
Schmidstrasse 9
Postfach 396
8570 Weinfelden

Tel 071 622 19 19
Fax 071 622 62 57

info@ihk-thurgau.ch
beglaubigung@ihk-thurgau.ch

IHK-Workshop "Freihandelsabkommen und -systeme, Präferenzielle Ursprungsregeln" - Es hat noch Plätze frei!

IHK-Workshop
Datum: 23.02.2012

Veranstalter: IHK Thurgau

Ort: Thurgauer Kantonalbank, Betriebszentrum, Weinfelden

Zeit: 08.30 bis 17.00 Uhr

Grundlage für die Freihandelsabkommen und -systeme bilden die so genannten Listenregeln (Ursprungsregeln), welche wiederum von der Zolltarif-Nummer abhängig sind. Je nach Bestimmungsland kommen unterschiedliche Listenregeln zur Anwendung.

Beim Export in ein Land, mit welchem die Schweiz/EFTA einen Freihandelsvertrag hat, sind folgende Fragen zu klären: Welche Listenregeln sind zu erfüllen und welche Vormaterialien oder Handelswaren können als Produkte mit Ursprungseigenschaft berücksichtigt werden? Nur wenn die Ursprungsregeln erfüllt sind, darf ein präferenzieller Ursprungsnachweis wie ein EUR.1/EUR-MED ausgestellt oder eine Ursprungserklärung auf der Rechnung angebracht werden. Beim Import in ein Land, mit welchem die Schweiz ein Freihandelsabkommen hat, gewähren diese Ursprungsnachweise der Ware eine präferenzielle Zollbehandlung bzw. Zollfreiheit.

Bei korrekter Anwendung der Listenregeln bzw. Kumulierungsmöglichkeiten können Vormaterialien aus Ländern mit tieferen Lohnstrukturen eingekauft oder vor Ort produziert werden, ohne dass das Endprodukt den Schweizer bzw. präferenziellen Ursprung verliert. Vor allem im Rahmen der Paneuropäischen Kumulation und des Euro-Med-Kumulationssystems sind immer grösser werdende Optimierungsmöglichkeiten vorhanden. Die korrekte Anwendung der präferenziellen Ursprungsregeln erfordert einige Kenntnisse. Falsche oder nicht gerechtfertigte Ursprungsangaben auf den vorgenannten Ursprungsnachweisen haben nicht nur wirtschaftliche Einbussen zur Folge, sondern können auch strafrechtliche Zollverfahren für den Exporteur und Empfänger auslösen.

Die Teilnehmer erhalten ein umfangreiches Nachschlagewerk mit Musterdokumenten und diversen Fallbeispielen.

Kontaktperson: Helen Höhn, hoehn@ihk-thurgau.ch

Weitere Informationen im pdf anbei.



einl_fhv.pdf

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