IHK Thurgau
Schmidstrasse 9
Postfach 396
8570 Weinfelden
Tel 071 622 19 19
Fax 071 622 62 57

Zeit: 08.30 bis 17.00 Uhr
Grundlage für die Freihandelsabkommen und -systeme bilden die so genannten Listenregeln (Ursprungsregeln), welche wiederum von der Zolltarif-Nummer abhängig sind. Je nach Bestimmungsland kommen unterschiedliche Listenregeln zur Anwendung.
Beim Export in ein Land, mit welchem die Schweiz/EFTA einen Freihandelsvertrag hat, sind folgende Fragen zu klären: Welche Listenregeln sind zu erfüllen und welche Vormaterialien oder Handelswaren können als Produkte mit Ursprungseigenschaft berücksichtigt werden? Nur wenn die Ursprungsregeln erfüllt sind, darf ein präferenzieller Ursprungsnachweis wie ein EUR.1/EUR-MED ausgestellt oder eine Ursprungserklärung auf der Rechnung angebracht werden. Beim Import in ein Land, mit welchem die Schweiz ein Freihandelsabkommen hat, gewähren diese Ursprungsnachweise der Ware eine präferenzielle Zollbehandlung bzw. Zollfreiheit.
Bei korrekter Anwendung der Listenregeln bzw. Kumulierungsmöglichkeiten können Vormaterialien aus Ländern mit tieferen Lohnstrukturen eingekauft oder vor Ort produziert werden, ohne dass das Endprodukt den Schweizer bzw. präferenziellen Ursprung verliert. Vor allem im Rahmen der Paneuropäischen Kumulation und des Euro-Med-Kumulationssystems sind immer grösser werdende Optimierungsmöglichkeiten vorhanden. Die korrekte Anwendung der präferenziellen Ursprungsregeln erfordert einige Kenntnisse. Falsche oder nicht gerechtfertigte Ursprungsangaben auf den vorgenannten Ursprungsnachweisen haben nicht nur wirtschaftliche Einbussen zur Folge, sondern können auch strafrechtliche Zollverfahren für den Exporteur und Empfänger auslösen.
Die Teilnehmer erhalten ein umfangreiches Nachschlagewerk mit Musterdokumenten und diversen Fallbeispielen.
Kontaktperson: Helen Höhn, hoehn@ihk-thurgau.ch
Weitere Informationen im pdf anbei.