IHK Thurgau
Schmidstrasse 9
Postfach 396
8570 Weinfelden
Tel 071 622 19 19
Fax 071 622 62 57

Zeit: 13.30 bis 17.00 Uhr
Eine grosse Erleichterung für die Exporteure bringt die Tatsache, dass für nicht präferenzielle Schweizer-Ursprungsware eine Lieferantenerklärung auf der Rechnung als Ursprungsnachweis ausreicht. Auf eine Inlandbeglaubigung kann in einem solchen Fall verzichtet werden.
Warten Sie nicht erst auf eine Überprüfung durch die Oberzolldirektion. Falschdeklarationen haben für den Exporteur strafrechtliche Konsequenzen zur Folge. Zudem werden Falschdeklarationen auf Ursprungserzeugnissen in Zukunft noch strenger geahndet. Als Workshop-Teilnehmer werden Sie für die Folgen von Falschdeklarationen sensibilisiert. Des Weiteren erlernen Sie, wie Beglaubigungsgesuch und Ursprungszeugnis korrekt ausgefüllt werden müssen und welche ereinfachungsmöglichkeiten es gibt.
Zielgruppe: Exportsachbearbeiter, die regelmässig Ursprungszeugnisse ausstellen müssen sowie Einkäufer und Disponenten, die mitverantwortlich sind, dass ein Produkt die entsprechenden Ursprungsregeln erfüllt.
Kontaktperson: Helen Höhn, hoehn@ihk-thurgau.ch
Weitere Informationen im pdf.