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Das Covid-19-Gesetz braucht es zur Bewältigung der Pandemie

Die Industrie- und Handelskammer Thurgau (IHK) spricht sich für das Covid-19-Gesetz aus und lehnt die Pflegeinitiative ab. Gerade in der aktuellen Phase der Pandemie bietet das Covid-19-Gesetz die dringend benötigte Planungssicherheit für die Wirtschaft.

Das Covid-19-Gesetz beinhaltet die rechtliche Basis zur Bewältigung der Pandemie und den mit ihr verbundenen Herausforderungen. Es bildet nicht nur die gesetzliche Grundlage für das Covid-Zertifikat, sondern regelt auch die Ausweitung der Härtfallhilfen, sowie des Erwerbsersatzes für Selbständige und der Kurzarbeitsentschädigung. Das Gesetz tangiert damit zahlreiche Bereiche, welche für die wirtschaftliche Erholung essenziell sind.

«Pandemiemüdigkeit und Skepsis gegenüber den Schutzmassnahmen sind schlechte Ratgeber in dieser Abstimmung», sagt Jérôme Müggler, Direktor der IHK Thurgau. Es gelte, den ganzen Umfang des Gesetzes mit allen geregelten Bereichen und den aktuell daraus resultierenden Vorteilen zu berücksichtigen. «Das Covid-19-Gesetz mit dem Zertifikat bietet die Grundlage für eine gewisse Normalität für Veranstaltungen jeglicher Art, berufliche und private Reisetätigkeit sowie Sicherheit am Arbeitsplatz. Zudem trägt es dazu bei, dass Spitäler nicht erneut überlastet werden.», so Müggler. Gerade in der jetzigen Erholungsphase wäre ein Nein zum Gesetz und die damit entstehende Rechtsunsicherheit ein schädlich für die Thurgauer Unternehmen. Mit dem Zertifikat können Betriebsschliessungen verhindert werden, was der Wirtschaft Flexibilität und Planungssicherheit gibt.

Griffiger Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative
Die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» möchte verschiedene Massnahmen und Regelungen zur Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufes in der Verfassung verankern. Der vom Parlament ausgearbeitete Gegenvorschlag übernimmt zentrale Punkte der Initiative, wie beispielsweise den Anstoss einer Bildungsoffensive, beinhaltet jedoch zusätzlich einen Kostenkontrollmechanismus, um steigende Krankenkassenprämien zu verhindern. «Mit dem Gegenvorschlag steht eine gute und praktikable Alternative zur Initiative bereit», meint Jérôme Müggler. Die meisten Forderungen der Initianten fallen nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in jene der Kantone, Sozialpartner sowie der einzelnen Betriebe. «Mit der Pflegeinitiative würde die Verfassung mit sehr spezifischen Regelungen eines begrenzten Berufsfeldes gefüllt, was dem eigentlichen Charakter unserer Verfassung widerspricht», so Müggler.

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