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E-Origin

Nutzen Sie die Vorteile unserer Dienstleistung e-origin und lassen Sie Ursprungszeugnisse, Rechnungen, Atteste, Bescheinigungen und andere Exportdokumente auf elektronischem Weg beglaubigen. Damit lässt sich der Postweg und viel Zeitaufwand einsparen. Die entsprechenden Dokumente werden bei der jeweiligen Handelskammer elektronisch gestempelt und Ihnen in elektronischer Form wieder zurückgesendet. Die beglaubigten Dokumente können dann bequem am eigenen Arbeitsplatz ausgedruckt werden.

NUTZUNG

Sie benötigen für die Einführung von e-origin lediglich eine Internetverbindung, einen Farbdrucker, eine aktuelle Version des Acrobat Reader sowie einen Webbrowser. Zudem ist eine vertragliche Vereinbarung mit der entsprechenden Handelskammer zur Nutzung des Systems notwendig.

Die Beglaubigungsstellen können Vereinbarungen im Sinne von Artikel 20 VUB abschliessen.

 

Links


e-origin  Unter diesem Link können Sie die Beglaubigungen online anfordern.

Informationen zu e-origin  Hier finden Sie weitere Informationen zum Online-Beglaubigungsdienst.

Beglaubigungen und Ursprungszeugnisse

Ursprungszeugnisse können aus verschiedenen Gründen verlangt werden, beispielsweise zur Kontrolle von Einfuhrkontingenten, Devisen- und Importvorschriften oder als weiteres Dokument bei Akkreditivgeschäften. Durch die Vorlage eines Ursprungszeugnisses wird keine Zollfreiheit gewährt. In einigen Ländern (vorwiegend arabischen) wird neben einem Ursprungszeugnis auch eine beglaubigte Rechnung verlangt.

Ursprungsbeglaubigungen basieren auf den autonomen (nationalen) Ursprungsregeln und werden ausschliesslich von der jeweils zuständigen Handelskammer ausgestellt. Neben Ursprungszeugnissen und Rechnungen beglaubigen die Handelskammern auch andere Dokumente und Atteste wie Visa-Anträge, Handelsregisterauszüge oder Verträge. Auskünfte über Vorschriften und Angaben, welche Dokumente Sie beilegen müssen, um eine Beglaubigung zu erlangen, erteilen Ihnen unsere Exportdienste.

NUTZUNG

Nutzen Sie die Möglichkeit, die Formulare für das Beglaubigungsgesuch (BG) mit dem integrierten Ursprungszeugnis (UZ) als pdf-Datei zu beziehen. Sie benötigen dazu eine aktuelle Version des Acrobat Readers. 

Beginnen Sie mit dem Beglaubigungsgesuch. Über die Tabulator-Taste gelangen Sie von Feld zu Feld. Die gelb markierten Felder sind zwingend auszufüllen. Im Ursprungszeugnis können Sie keine Veränderungen der Eintragungen vornehmen. Diese werden automatisch vom Beglaubigungsgesuch übernommen. Überprüfen Sie die Darstellung auf dem Ursprungszeugnis bevor Sie den Ausdruck starten. Senden Sie uns Ihren Originalausdruck auf weissem Papier zu. Sie erhalten die beglaubigten Ursprungszeugnisse in gewohntem Grün von uns zurück. Das Beglaubigungsgesuch vervollständigen Sie zudem mit Firmenstempel und Unterschrift.

Priska Egger

Exportdienst

071 626 30 91
export(at)ihk-thurgau.ch