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Thurgauer Wirtschaftsverbände engagieren sich gegen die beiden Initiativen

Die Industrie- und Handelskammer Thurgau und der Thurgauer Gewerbeverband engagieren sich gemeinsam gegen die beiden Initiativen, über welche das Stimmvolk am 29. November 2020 befindet. An einer Medienkonferenz haben sie ihre Nein-Kampagne vorgestellt.

Die beiden Initiativen stellen Schweizer Unternehmen ungerechtfertigt unter Generalverdacht. Deshalb haben die IHK Thurgau und der Thurgauer Gewerbeverband eine eigene Nein-Kampagne ins Leben gerufen. Diese lässt Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Thurgau mit Statements zu Wort kommen und weist gleichzeitig darauf hin, dass solche Vorlagen die Arbeitsplätze in der Region akut gefährden.

Unternehmens-Verantwortungs-Initiative hält nicht, was sie verspricht

«Niemand in der Schweiz unterstützt Umweltschäden, Kinderarbeit oder vergiftete Böden», hält Martina Pfiffner Müller gleich zu Beginn ihrer Ausführungen fest. Die Wirtschaftsverbände können die Gedanken der Initiative nachvollziehen, erachten sie aber in ihrer Formulierung als zu radikal. Der Initiativtext zeige klar auf, dass alle Unternehmen davon betroffen sind. Deshalb sei das Engagement der Wirtschaftsverbände gegen diese Initiative angebracht. «Es kann nicht sein, dass ein neues Gesetz für einige wenige schwarze Schafe entsteht, welches massive Folgen für alle Unternehmen in der Schweiz nach sich zieht» konstatiert die Vertreterin des Thurgauer Gewerbeverbandes. Als Beispiele nennt sie bekannte Marken wie Fairphone aber auch den Velohersteller aus der Region, der Komponenten wie Batterien von Lieferanten aus dem Ausland bezieht. Eine komplette Überprüfung aller Lieferanten im In- und Ausland sei für ein KMU schlicht nicht zumutbar.

Gegenvorschlag bietet eine vernünftige Lösung

Der indirekte Gegenvorschlag enthält eine im weltweiten Vergleich moderne und strenge Regulierung zur Verantwortung von Unternehmen in ihren Lieferketten. Er führt zu Transparenzpflichten, Sorgfaltsprüfungspflichten in bestimmten Bereichen und Strafbestimmungen mit Bussen von bis zu CHF 100'000. Martina Pfiffner Müller beurteilt den international abgestimmten Gegenvorschlag als «wesentlichen Schritt» und empfindet die Behauptungen, es handle sich um eine reine Hochglanzbroschüre, als verfehlt. «Es passiert also nicht nichts, wenn die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative abgelehnt wird» ergänzt Jérôme Müggler.

Genaues Hinschauen ist wichtig

Der IHK-Direktor weist auf die zweite Vorlage vom 29. November 2020 hin. Das Finanzierungs-Verbot der GsoA gehe momentan in den Diskussionen etwas unter. Dabei sei es wichtig, dass man genau hinschaue. Bei der Vorlage geht es nämlich um einen «massiven Eingriff in die unternehmerische Freiheit.» Mit der starren Quote von 5% werde ein enges Korsett geschaffen, dass in dieser Form kaum umsetzbar wäre. Auch den Eingriff in die Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank beurteilt Müggler als fahrlässig. Für die Vorsorgeeinrichtungen steige zudem mit den Vorschriften das Klumpenrisiko bei Geldanlagen.

KMU sind direkt betroffen

Das Finanzierungs-Verbot gefährdet KMU, auch wenn sie 94% ihres Umsatzes nicht mit «Rüstungsgütern» verdienen. Als Beispiel kann ein Glashersteller genannt werden, dessen Produkte auch für Verteidigungsgüter verwendet werden können. Jérôme Müggler hält daher fest, dass es bei der Vorlage nicht um eine Rüstungsgüterkontrolle gehe. Und ergänzt abschliessend: «Das Verbot wird zudem keinen Einfluss auf die internationale Rüstungsnachfrage haben.»

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