Das Carnet ATA wird digital
Die Internationale Handelskammer (ICC) bestätigt die Einführung des eATA (elektronisches Carnet ATA) per 1. Juni 2026. In einer ersten Phase wird in der Europäischen Union, Norwegen, Grossbritannien und der Schweiz auf die elektronische Abfertigung umgestellt. Weitere Mitgliedstaaten des Carnet ATA-Übereinkommens werden folgen, mit dem Ziel, dass künftig weltweit ausschliesslich das eATA verwendet wird.
Was bedeutet das für Sie?
- Carnet ATA werden wie bis anhin über www.ataswiss.ch beantragt.
- Da nicht alle Länder gleichzeitig umstellen, sind sämtliche Reiseziele zwingend im Antrag anzugeben.
- Die Zugangsdaten für den Download des eATA finden Sie im Antrag (Schützenswerte aATA-Daten abrufen), sobald dieses ausgestellt wurde.
- Über die ATA Carnet Desktop App wird das eATA aufgerufen, bitte erstellen Sie einen Account (einmalig).
Neu werden Zollanmeldungen vorgängig (ehem. Angabe auf dem Trennabschnitt) digital erstellt und geteilt. - Eröffnung und Abfertigungen erfolgen mittels Scans des entsprechenden QR-Codes durch die Zollstellen.
- Die Verantwortung für die korrekte Abfertigung sowie die Sorgfaltspflichten des Carnet ATA Inhabers bleibt unverändert.
Reisen Sie in ein Land, welches noch nicht auf eATA umgestellt hat, müssen Sie weiterhin ein Carnet ATA in Papierform verwenden. Während einer befristeten Periode werden die Zollbehörden der teilnehmenden Staaten falls notwendig auch papiergestützte Carnet ATA akzeptieren. Ist schon vorgängig bekannt, dass die vorübergehende Verwendung ausschliesslich in der EU, Grossbritannien oder Norwegen stattfindet, so empfehlen wir das eATA.
Carnet ATA
Das Carnet ATA (Admission Temporaire / Temporary Admission) bzw. CPD (CPD - nur für Taiwan) ist ein internationales Zolldokument, welches bei der vorübergehenden Ein- und Ausfuhr sowie der Durchfuhr (Transit) von Gebrauchsgütern anstelle der sonst erforderlichen nationalen Zollpapiere verwendet werden kann. Es ermöglicht eine vorübergehende zoll- und mehrwertsteuerfreie Einfuhr von Waren. Die Gültigkeit ist auf ein Jahr beschränkt, wobei sich diese Laufzeit nicht immer mit der gelegentlich kürzeren Wiederausfuhrfrist einer ausländischen Zollbehörde deckt. Es müssen keine Sicherheitsleistungen an der Grenze hinterlegt werden. Das Carnet ATA kann sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen verwendet werden.
Das Carnet ATA / CPD wird unter anderem verwendet für:
- Warenmuster zur Vorführung
- Berufsmaterial
- Ausstellungen, Messen, Kongresse
Voraussetzung ist, dass dieselben Produkte absolut unverändert aus dem besuchten Land wieder ausgeführt werden.
Nicht gestattet ist die Verwendung eines Carnet ATA bei Mietgeschäften, für Verbrauchsgüter und Marketing-Material, für im Ausland gegen Entgelt vermietete Waren sowie für Waren, welche im Ausland Be- oder Verarbeitungen erfahren (z.B. Reparatur oder Veredelung).
Links
ataswiss.ch Auf dieser Website finden Sie neben dem Antragsformular weitere Informationen, Dokumente und eine Länderliste für das Carnet ATA.
Zoll Info für Carnet ATA Das BAZG führt eine eigene Informationsseite zum Carnet ATA und seiner Verwendung.
Informationen zur Nutzung
Das Carnet ATA hat ein einheitliches Erscheinungsbild bei allen Vertragsparteien des Übereinkommens vom 26. Juni 1990 über die vorübergehende Verwendung (sog. Istanbuler Übereinkommen). Bei der Eröffnung des Carnet ATA muss die zweifelsfreie Warenbezeichnung auf der Deckblatt-Rückseite vorhanden sein.
Die ausstellende Industrie- und Handelskammer fungiert gegenüber den ausländischen Zollbehörden als Bürgin. Zur Risikoabsicherung aus den sich ergebenden Verpflichtungen verlangt die IHK Thurgau vom Inhaber des Carnet ATA eine Sicherstellung, die entweder mit der Versicherungslösung oder einer Bankgarantie gedeckt wird. Mehr Informationen zur Nutzung finden Sie in den folgenden Dokumenten:
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Nutzungsbedingungen (pdf) 498 KB
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Sorgfaltspflicht (pdf) 185 KB
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Kautionsmerkblatt (pdf) 523 KB
Antrag für ein Carnet ATA
Neben Firmen, die im Handelsregister Thurgau eingetragen sind, oder weiteren juristischen Personen wie Museen, touristische Betriebe oder Vereine können auch Privatpersonen, die im Thurgau wohnen, ein Carnet ATA beantragen. Für Fragen im Zusammenhang mit dem Antrag sind wir gerne für Sie da.
Der Antrag erfolgt über die Webapplikation von ataswiss. Bitte beachten Sie hierfür die Anleitungen für die Registrierung und Beantragung.