Beglaubigungen und Ursprungszeugnisse
Das Ursprungszeugnis ist eine öffentliche Urkunde und bescheinigt den Ursprung einer Ware. Die Ausstellung eines Ursprungszeugnisses erfolgt auf Antrag des Exporteurs. Mit der Ausstellung des Ursprungszeugnisses sind weltweit die Industrie- und Handelskammern beauftragt. Ein Ursprungszeugnis oder eine von den Handelskammern beglaubigte Rechnung bezieht sich immer auf die nichtpräferenziellen Ursprungsregeln und immer auf eine konkrete Lieferung. Die Waren haben beim Import im Bestimmungsland dadurch keine präferenzielle Zollbehandlung (Zollfreiheit oder Zollreduktion).
Neben Ursprungszeugnissen und Rechnungen beglaubigt die IHK auch andere Dokumente und Atteste wie Visa-Anträge, Handelsregisterauszüge oder Verträge. Auskünfte über Vorschriften und Angaben, welche Dokumente Sie beilegen müssen, um eine Beglaubigung zu erlangen, erteilen Ihnen gerne unsere Exportdienste.
Sollten Sie eine präferenzielle Ursprungserklärung benötigen, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Zollbehörden im Export- und Importland. Dieses Dokument können die Handelskammern nicht ausstellen.
Antrag für elektronische Beglaubigungen mit e-origin
Am einfachsten lassen sich Ursprungszeugnisse, Rechnungen, Atteste, Bescheinigungen und andere Exportdokumente auf dem elektronischen Weg beglaubigen. Die entsprechenden Dokumente werden bei der jeweiligen Handelskammer elektronisch gestempelt und Ihnen in elektronischer Form wieder zurückgesendet. Die beglaubigten Dokumente können dann bequem am eigenen Arbeitsplatz ausgedruckt werden.
Elektronisch ausgestellte UZ und digital bescheinigte Dokumente werden zum neuen Standard und sind im Ausland anerkannt.
In einzelnen Ländern, beispielsweise in Ägypten oder Katar wird in Einzelfällen auf original gestempeltes Ursprungszeugnis bestanden (Wet_Stamp-Abwicklung) Auch diese Unterlagen können Sie via «e-origin» einreichen. Unter „Bemerkungen an die Handelskammer" können Sie ihren Wunsch nach einer Wet-Stamp-Abfertigung mitteilen.
Nutzen Sie dazu die Vorteile unserer Dienstleistung e-origin.
Zum Antrag einer Beglaubigung mit e-origin.
Zur Nutzung des Systems ist eine vertragliche Vereinbarung mit der IHK notwendig
Mehr Informationen zu e-origin finden sie hier.
Antrag für Online-Beglaubigungsgesuch mit PDF-Formular
Alternativ können Sie zur Beantragung eines Gesuchs das nachstehende Online-Formular ausfüllen und ausgedruckt der IHK Thurgau zur Beglaubigung zustellen.
Sämtliche nötigen Informationen finden Sie hier: