Carnet ATA

Das Carnet ATA kann für vorübergehende abgabenfreie Grenzübertritte in mehr als 70 Ländern verwendet werden und ist während einem Jahr gültig. Anstelle von nationalen Zollpapieren wird das Carnet ATA als einziges Dokument für eine rasche Grenzabfertigung bei Ein-, Aus- und Durchfuhren von Gebrauchsgütern (nicht Verbrauchsgüter) verwendet. Weiter sparen Sie als Inhaber eines Carnet ATA Zollkosten und Mehrwertsteuer (auch falls die Ware in mehrere Länder nacheinander geht). Sie müssen keine Sicherheitsleistungen an der Grenze hinterlegen.

Verwendung

Ein Carnet ATA wird in den häufigsten Fällen für Messe- und Ausstellungsgüter, Berufsausrüstungsgegenstände, Warenmuster zur Vorführung (Uhren, Schmuck, Kleider, etc.) sowie Sportausrüstung ausgestellt. In der Schweiz ist die Verwendung eines Carnet ATA bei Mietgeschäften nicht gestattet. Der Inhaber des Carnet ATA hat stets die Möglichkeit, die unveränderte Ware wieder ins Zollinland einzuführen. Warenreparaturen sind mit einem Carnet ATA nicht möglich.

Besonderes

Das Carnet ATA hat ein einheitliches Erscheinungsbild bei allen Vertragsparteien des Übereinkommens vom 26. Juni 1990 über die vorübergehende Verwendung (sog. Istanbuler Übereinkommen). Bei der Eröffnung des Carnet ATA muss die zweifelsfreie Warenbezeichnung (Deckblatt-Rückseite) vorhanden sein.

Die ausstellende Industrie- und Handelskammer fungiert gegenüber den ausländischen Zollbehörden als Bürge. Zur Risikoabsicherung aus den sich ergebenden Verpflichtungen für die IHK Thurgau wird vom Inhaber des Carnet ATA eine Sicherstellung (Kautionsmerkblatt) verlangt. Für Reisen nach Taiwan gibt es analog zum Carnet ATA das Carnet CPD.

Online-Antrag

Der Bezug des Carnet ATA erfolgt bei den Handelskammern. Alle Unternehmen, Betriebsstätten oder Privatpersonen mit Sitz bzw. Wohnsitz im Kanton Thurgau können bei der IHK Thurgau ein Carnet ATA beantragen. Dies erfolgt über die Webapplikation der ataswiss. Bitte beachten Sie hierfür die Anleitungen für die Registrierung und Beantragung.

Priska Egger

Exportdienst

071 626 30 91
export(at)ihk-thurgau.ch

Links


ataswiss.ch  Auf dieser Website finden Sie neben dem Antragsformular weitere Informationen, Dokumente und eine Länderliste für das Carnet ATA.

Zoll Info für Carnet ATA Die Eidgenössische Zollverwaltung führt eine eigene Informationsseite zum Carnet ATA und seiner Verwendung.