JA zur Einführung der elektronischen Identität
Das neue E-ID-Gesetz, über das im September abgestimmt wird, sieht vor, dass ein staatlich betriebenes System für die Herausgabe digitaler Identitätsnachweise geschaffen wird. Bürgerinnen und Bürgern sollen sich künftig eindeutig und sicher online ausweisen können. Die IHK befürwortet das Gesetz.
Im September stimmt die Schweizer Bevölkerung über das neue Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (BGEID) ab. Das Gesetz ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, sich künftig bei Behördengängen, Vertragsabschlüssen oder beim Zugang zu digitalen Dienstleistungen eindeutig und sicher digital auszuweisen. Dabei gewährleistet die E-ID den grösstmöglichen Schutz der persönlichen Daten. Die Nutzung der E-ID ist kostenlos und freiwillig. Eine Gruppierung aus verschiedenen Organisationen, unter anderem Freunde der Verfassung, Piratenpartei und Mass-Voll hat gegen die Vorlage das Referendum ergriffen.
Staatliche statt private Herausgabe der E-ID
Das Gesetz ist eine Reaktion auf die gescheiterte Vorlage von 2021, welche die Ausgabe des elektronischen Identitätsnachweises durch private Anbieter vorsah. In weiten Kreisen der Stimmbevölkerung stiess dies auf Misstrauen. Neu ist deshalb eine staatliche Lösung vorgesehen: Der Bund ist sowohl für die Herausgabe des elektronischen Identitätsnachweises als auch für den Betrieb der notwendigen Infrastruktur verantwortlich. Er stellt die App bereit, damit die E-ID auf dem Smartphone verwalten werden kann. Die Speicherung des elektronischen Identitätsnachweises erfolgt ausschliesslich dezentral auf dem Smartphone der Nutzerinnen und Nutzern, welche so die Kontrolle über ihre Daten behalten. Die Kosten für die Errichtung der Infrastruktur werden während der Einführungsphase von 2023 bis 2028 auf jährlich 182 Millionen Franken veranschlagt. Danach fallen Betriebskosten von jährlich 25 Millionen Franken an.
Wichtige Grundlage für den Ausbau digitaler Dienstleistungen
Vorgesehen ist, dass die neue Infrastruktur auch kantonalen und kommunalen Behörden sowie Privaten für die Ausstellung von elektronischen Nachweisen zur Verfügung steht. Dokumente wie Wohnsitzbestätigungen, Betriebsregisterauszüge, Diplome, Tickets oder Mitgliederausweise, die heute meist physisch oder allenfalls als PDF-Dokument ausgestellt werden, können künftig auch als digitale Nachweise direkt auf dem Smartphone verwaltet werden. Das Parlament hat der Vorlage mit grosser Mehrheit zugstimmt. Auch die IHK spricht sich für die Annahme des Gesetzes aus. Die E-ID ist ein wichtiger Schritt, die digitale Transformation der Schweiz und insbesondere auch die Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung voranzutreiben.